Saugende Bettschutzeinlage, wiederverwendbar
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Produktinformationen "Saugende Bettschutzeinlage, wiederverwendbar"
Zu Ihren Pflegehilfsmitteln haben Sie in der Regel Anspruch auf bis zu 4
wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr (je nach Pflegekasse).
Wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, sondern sind Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene (PG 51) unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung, soweit keine Befreiung vorliegt.
Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir gern für Sie.
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